Samstag, 31 Juli 2010
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Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Grundlagen unseres Geschäftsbedingens sind die allgemeinen Bedingungen nach BGB/B und der unten aufgeführten AGB.

1) weitere Arbeiten die nicht ausdrücklich auf dem Angebot vermerkt sind, bedürfen einer erneuten Besprechung oder eines mündlichen oder schriftlichen Angebotes.

2) Alle Preise gelten zuzügl. der gesetzlichen MwSt.

3) Die Abrechnung erfolgt nach Aufmass u. Fertigstellung der Baumaßnahme und nach Abnahme mit dem Kunden, abzüglich der schon geleisteten Abschlagzahlungen.

4) Alle Arbeiten werden gemäß den Richtlinien des Herstellers und der BGB/B erstellt.

5) Eine Garantieerweiterung über die BGB/B hinaus, ist in der Regel nicht möglich, sollte aber ausdrücklich eine Erweiterung erwünscht werden, kann die ABS Bau Ihnen diese gewähren.
Dazu muss pro abgesichertes Jahr 10 % der Bausumme entrichtet werden. Diese Absicherung wird dem Auftraggeber schriftlich dokumentiert.

6) Der Arbeitsbeginn richtet sich nach den vorab geplanten Terminen. Eventuelle Verzögerungen seitens der Fa. ABS Bau werden dem Auftraggeber mitgeteilt.

7) Die Arbeiten werden immer in ausreichender Zeit geplant und ausgeführt. Verzögerungen oder Einstellungen der Baustelle bis auf bestimmte Zeit, kann von der ABS Bau angeordnet werden, wenn Witterungsverhältnisse oder Trockenzeiten zu berücksichtigen sind. Änderungen hinsichtlich des organisatorischen Ablaufs behalten wir uns vor.

8) Der Auftraggeber hat die Voraussetzungen für ein freies und zugängliches Arbeiten zu gewährleisten und Lagermöglichkeiten zu schaffen. Mehrarbeit durch aufwendige Räumarbeiten können dem Auftragnehmer gesondert in Rechnung gestellt werden.

9) Bei Arbeitsbeginn, spätestens aber nach 5 Arbeitstagen oder nach Absprache, wird eine Abschlagzahlung von 1/3 der Bausumme fällig. Diese Zahlung wird Wöchentlich bis zum Ende der Arbeiten, zu jedem Wochenende fällig. Änderungen zu dieser Regelung nur nach Absprache.

10) Bauseits angeführte Behinderungen oder Einstellungen der Baustelle auf unbestimmte Zeit (der Grund ist hier nicht relevant) kann zu einer Verzugsgebühr von 10% der Bausumme führen.

11) Nicht aufgeführte Materialien, wie z.B. Rohre, Container, Sand sowie unvorhersehbare Arbeiten, werden gesondert auf Nachweis abgerechnet.

13) Unser Stundensatz pro Std. beträgt z.Zt. E 36,90 netto.

14) Ein Festpreis ist möglich und wird auf der Auftragsbestätigung schriftlich vermerkt und gilt auch nur dann als Festpreis.

15) nicht vorhersehbare Arbeiten unterhalb der Erdoberfläche werden gesondert berechnet und sind nicht Bestandteil des angebotenen Festpreises. Hierzu gehören u. a. Betonstemmarbeiten, Abfahren von ungeeignetem Füllmaterial.
Auch gelten zum Zeitpunkt des Aufmaßes die angebotenen Massen als Grundlage des Festpreises. Sollten sich während den Arbeiten andere Massen ergeben, aus welchen Grund auch immer, sind diese dem abgesprochenen Festpreis unter Berücksichtigung des Einzelpreises aufzuschlagen. Ein Festpreis hat ein Zahlungsziel von 7 Tagen ohne Abzüge. Sollte dieses Zahlungsziel nicht eingehalten werden, ist der geschlossen Vertrag nicht mehr bindend und der vereinbarte Rabatt erlischt. Eine Zahlung des gesamten Betrag wird fällig.

16) Alle gelieferten und eingebauten Materialien sind solange im Besitz der ABS Bau bis die gesamte Bausumme beglichen ist und können bei Nichterfüllen jederzeit wieder entfernt oder ausgebaut werden.

17) Des Weiteren bemüht sich die ABS Bau, den Ablauf der Baumaßnahmen so schnell und so sauber wie den Arbeiten entsprechend auszuführen.

18) Sollte ein mündlich oder schriftlich zugesagter Auftrag vom Auftraggeber storniert werden, muss dies innerhalb von 7 Tagen per Einschreiben erfolgen.
Dadurch kann eine Stornogebühr in Höhe von 20 % der Bausumme von der Fa. ABS Bau geltend gemacht werden.

19) Eventuell erforderliche Baustellenabsicherungen, Beschilderungen und deren Genehmigungen werden im Namen des Auftraggebers eingeholt und ihm in Rechnung gestellt. Die Genehmigungen für die Baumaßnahmen werden u. a. beim Ordnungsamt, der Mainova, der Telekom, der Stadtentwässerung, der Stadtbranddirektion und beim Bauamt beantragt.
Die Preise und Gebühren hierfür können bei der Fa. ABS Bau nachgefragt werden.

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